Pressemitteilung: Giftgaseinsatz in Douma – internationale Untersuchung notwendig, aber nicht ausreichend

Partnerorganisationen von Adopt a Revolution berichten über 40 Menschen, die erstickt sind/ Weitere Bombardements Russlands und des syrischen Regimes behindern Beweisaufnahme/ EU und Deutschland dürfen Einsatz von Giftgas nicht weiter tatenlos zusehen/ Vier Maßnahmen, die die Bundesregierung sofort unternehmen kann.

Berlin, 08. April. In der Stadt Douma in der Region Ost-Ghouta ist es nach Angaben unserer Partner aus der Region gestern Abend zu einem massiven Einsatz von Giftgas gekommen. Über 40 Menschen erstickten, hunderte mussten wegen Atemnot behandelt werden. Unterdessen hält das Bombardement der Stadt durch die russische und syrische Luftwaffe weiterhin an. Es ist zu befürchten, dass die genaue Anzahl der Giftgas-Opfer noch deutlich höher liegen wird, da viele Luftschutzkeller und Wohnungen aufgrund der Luftschläge nicht erreichbar sind. Ob und wie viele ProjektparnerInnen von Adopt a Revolution von dem jüngsten Giftgaseinsatz betroffen sind, kann auf Grund der weiteren Luftangriffe noch nicht ermittelt werden.

„Wir dürfen uns nicht an Bilder toter Kinder mit Schaum vor dem Mund gewöhnen – jeglicher Einsatz von Massenvernichtungswaffen darf nicht länger ohne Konsequenzen bleiben“, so Elias Perabo Geschäftsführer der deutsch-syrischen Menschenrechtsorganisation Adopt a Revolution, die in Douma seit Jahren zwei Partnerprojekte unterstützt. „Eine internationale Untersuchung ist dringend notwendig, aber das alleine reicht nicht, um solche Taten künftig zu verhindern“, so Elias Perabo.

Die EU und Deutschland haben bislang keinerlei Konsequenzen aus den bisher vorliegenden Ergebnissen der unabhängigen Untersuchungen von UN und OPCW zum Einsatz von Giftgas in Syrien gezogen. „Damit haben sie billigend auch den weiteren Einsatz von Giftgas wie gestern in Douma in Kauf genommen“, so Perabo.

So liegt etwa ein Untersuchungsbericht der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) zum Giftgasangriff am 4. April 2017 in der nordsyrischen Stadt Khan Sheikhoun vor. Dieser im Auftrag der UN-Sicherheitsrats erstellte Bericht kommt zum Ergebnis, dass das Assad-Regime für diesen Angriff mit Sarin verantwortlich ist. Mindestens 86 Menschen erstickten damals an dem tödlichen Nervengas. Trotz des eindeutigen Ergebnisses der unabhängigen Untersuchungskommission folgten keine Konsequenz für das Assad-Regime.

Um ein Zeichen zu setzten, dass die Bundesregierung den Einsatz von Giftgas in keiner Form toleriert, sollte nicht nur umgehend Druck auf Russland ausgeübt werden, damit eine unabhängige Untersuchung der OPCW in Douma stattfinden kann. Die Bundesregierung sollte zudem dringend Konsequenzen aus dem vergangenen Bericht der OPCW zum Giftgas Einsatz in Syrien ziehen. Folgende Maßnahme könnte die Bundesregierung zeitnah beschließen:

  • Aufgrund des Weltrechtsprinzips können in Syrien begangene Kriegsverbrechen vor deutschen Gerichten verhandelt werden. Da eine Verfolgung der Verbrechen des Assad-Regimes vor internationalen Gremien, etwa dem Internationalen Strafgerichtshof, derzeit an russischen Vetos im UN-Sicherheitsrat scheitert, muss die Bundesregierung das Personal des Völkerstraftrechtsreferats bei der Bundesstaatsanwaltschaft deutlich aufstocken.
  • Die Bundesregierung muss die fehlenden Mittel für die unabhängige UN-Untersuchung von Kriegsverbrechen in Syrien zur Verfügung stellen. Bereits im vergangenen Dezember hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen einen Internationalen, Unparteiischen und Unabhängigen Mechanismus (International, Impartial and Independent Mechanism – IIIM) zur Untersuchung von Kriegsverbrechen in Syrien eingerichtet. Derzeit fehlen noch rund 1,7 Millionen Euro im Budget der UN-Ermittler. (Vgl. http://www.crowd4justice.org/)
  • Der Bundestag muss mit einem klaren Beschluss jegliche Normalisierung der Beziehungen mit dem Assad-Regime ausschließen, solange die politisch Verantwortlichen für diese Kriegsverbrechen nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Das Aussetzen der Zusammenarbeit muss jede diplomatische und geheimdienstliche Kooperation beinhalten, um nicht mit den Tätern solcher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemeinsame Sache zu machen.
  • Jede finanzielle Unterstützung beim Wiederaufbau in Syrien, ob aus Mitteln der Bundesrepublik oder der Europäischen Union, muss an einen vorherigen glaubhaften politischen Übergang und eine Bestrafung der Verantwortlichen von Kriegsverbrechen geknüpft werden.

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