Brandenburger Behörden spiegeln Abschiebung nach Syrien vor

Ein Bericht der Lausitzer Rundschau behauptete, ein straffälliger syrischer Flüchtling sei nach Damaskus abgeschoben worden, das Innenministerium Brandenburg sprach von einer „freiwillig geförderten Rückführung“. Offenbar suggerierten die Behörden, sie könnten den Abschiebestopp nach Syrien unterlaufen. Mittlerweile hat sich geklärt, dass es sich nicht um eine Abschiebung handelt. Trotzdem bleibt der Fall problematisch.

Mit einem Bericht der Überschrift „Straffälliger Problem-Syrer am Mittwoch nach Damaskus zurückgeführt“ und dem Zusatz „Landrat macht Druck“ hat die Lausitzer Rundschau große Befürchtung geweckt, der von der Innenministerkonferenz beschlossene Abschiebungsstopp nach Syrien sei unterlaufen worden.

Nach zahlreichen Nachfragen von JournalistInnen und VertreterInnen der Zivilgesellschaft dementierte das zuständige Landratsamt als auch das Innenministerium Brandenburg eine Abschiebung, das Landratsamt sprach von einer „begleiteten freiwilligen Rückkehr“, das Landesinnenministerium von einer „freiwillig geförderten Rückführung“.

Da sich der Betroffene Berichten zufolge in einem „psychischen Ausnahmezustand“ befand und daher zeitweise in der Psychiatrie war, vor allem aber, da der zuständige Landrat schon wiederholt die Abschiebung des straffälligen Mannes gefordert hatte und das Landesministerium von einer „Rückführung“ sprach – die rechtlich in jedem Fall eine Zwangsmaßnahme bezeichnet – , stand der Verdacht im Raum, dass die Person eventuell unzurechnungsfähig gewesen sowie zur begleiteten Ausreise gedrängt oder gar gezwungen worden sein könnte. 

Indizien für freiwillige Ausreise 

Der Verdacht hat sich im Lauf der Recherchen mehrerer Akteure zunächst nicht erhärtet. Nach Aussagen von UnterstützerInnen des betroffenen Mannes soll dieser in Deutschland massive Probleme und daher den Wunsch gehabt haben, nach Syrien zurückzukehren. Die Begleitung sei auf seinen Wunsch hin durch eine Person seines Vertrauens bis zu einem Zwischenstopp erfolgt. Es sei sichergestellt worden, dass die Person in Damaskus von Angehörigen abgeholt wird.

Dennoch bestehen drängende Fragen bezüglich der Freiwilligkeit der Ausreise und der psychischen Zurechnungsfähigkeit des Mannes. Die Behörden hatten davon gesprochen, der Betroffene sei zur Ausreise „motiviert“ worden – angesichts der Situation in Syrien ist schon dies als hochproblematisch anzusehen. 

Rückkehrer von Haft, Folter und Ermordung bedroht

Selbst wenn die Person angeblich Assad-Anhänger sei und subjektiv keine Verfolgung befürchtet haben soll, ist aufgrund der Willkür der syrischen Geheimdienste allgemein zu befürchten, dass Rückkehrer Verdacht erregen, festgenommen, gefoltert werden, zwangsrekrutiert werden oder verschwinden. Es liegen viele Berichte vor, die diese Befürchtungen begründen. Auch der letzte Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Syrien zeigt auf, dass Rückkehrer von Verfolgung bedroht sind.

Darüber müssen rückkehrwillige syrische Geflüchtete im Rahmen einer Rückkehrberatung aufgeklärt werden. Vor diesem Hintergrund dürfen Hilfen zur Rückkehr – auch im vorliegenden Fall wurde Rückkehrförderung gewährt – nicht als Anreiz genutzt werden, um Menschen nach Syrien loszuwerden, auch wenn es sich um Straftäter handelt. 

Weder das Landratsamt noch die Landesregierung haben bislang auf Nachfragen reagiert, ob der Betroffene in einer Rückkehrberatung über Risiken in Syrien aufgeklärt wurde. 

Diskursverschiebung in Sachen Syrien-Abschiebungen

Die Lausitzer Rundschau hat die begleitete Rückkehr zunächst als „Abschiebung“ bezeichnet und verwendet auch nach einer Korrektur des Berichtes weiterhin den Begriff „Rückführung“- den Oberbegriff für aufenthaltsbeendende Zwangsmaßnahmen. Das Landratsamts hat den falschen Bericht erst auf Nachfragen hin dementiert und dieses Dementi auch nicht von sich aus breit kommuniziert. Noch problematischer: Das Landesinnenministerium sprach gar von „freiwillig geförderter Rückführung“, einen Begriff, der im Aufenthaltsrecht nicht vorkommt. 

Hier wurde durch Desinformation massive Verunsicherung produziert – ganz offensichtlich, um den Diskurs zu verschieben: Die Kommunikation des Landrats passt zu seinen Forderungen, Straftäter müssten nach Syrien abgeschoben werden. Auch das Brandenburger Landesinnenministerium will hier offenbar den Applaus all jener erheischen, die schon lange Abschiebungen in den Folterstaat Syrien fordern und vergessen haben, dass die Menschenrechte für alle Menschen gelten – sogar für gefährliche Straftäter.

Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Brandenburg